Club – Mitgliedsantrag

 

Punkt 1            Aufnahmefähigkeit
Selbständiges Clubmitglied kann werden, der mündig und volljährig ist.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr bedarf es der schriftlichen Zustimmung der Eltern.

Punkt 2            Vertrag
Eine Mitgliedschaft kommt nur dann zustande, wenn die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag anerkannt und bezahlt sind.

Punkt 3            Formen
Es gibt zwei Mitgliedsformen:
- Einzel- Mitgliedschaft
- Familien-Mitgliedschaft

Punkt  4           Aufnahmegebühr
Ist eine einmalige Gebühr für die zurückliegenden Investitionen und Leistungen bisheriger Club-Mitglieder.  Sie ist ein gewisser Finanzausgleich für bereits geleistete Arbeitsstunden.

Sie fließt in die Clubkasse als Rücklage für aktuelle und zukünftige Investitionen.


Sie beträgt bei:
- Jugendliche (14. - 18. Lebensjahr)              25,-€
- Erwachsene                                                50,-€
- Familien                                                     65,-€

Punkt  5           Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag beträgt bei:
- Jugendliche (14. - 18. Lebensjahr)              25,-€
- Erwachsene                                                50,-€
- Familien                                                     65,-€  

Punkt 6            Arbeitsstunden
Um die Clubanlage inkl. Strecke, Instand zu halten, bedarf es jährlicher Arbeitsstunden.
Im Durchschnitte gehen wir von 30 Arbeitsstunden pro Jahr/Mitglied aus.


Als Ersatz kann auch finanzieller Ausgleich von 150,- € geleistet werden.                     
Pro Arbeitsstunde entspricht das 5,- €.