Gastfahrer / Gastfahren
Punkt 1
Auch für Gastfahrer gilt die Club- und Streckenordnung,
wie Sie der Club-Homepage und dem Aushang zu
entnehmen ist.
Punkt 2
Gastfahren ist i.d.R. nur an Wochenenden möglich,
oder
nach vorheriger Absprache und Abstimmung beim Club
Betreten der Anlage und Fahren auf der Strecke darf nur im Beisein eines oder mehrerer Clubmitglieder erfolgen.
Ein Gastfahrer darf also ohne ein Clubmitglied nicht auf das Gelände und auch nicht die Stecke Befahren.
Punkt 3
Die Gastfahrer-Anmeldung und -zusage erfolgt generell im Anmeldeverfahren wie auf der Club-Homepage beschrieben.
Punkt 4
Zugelassene Modell-Maßstäbe
1:18 bis 1:8
Buggy, Truggy oder Monstertruck
Punkt 5
Zugelassen sind folgende Motorenantriebe:
Elektro- / Brushlessantriebe
Punkt 6
Aus Umweltschutz und aus Nachbarschaftlichkeit wird der Betrieb von Nitromodellen nicht gestattet. Das Befahren umliegender Grundstücke (Sportstadion und Hunde-Dressurplatz, ...) ist strengstens untersagt.
Punkt 7
Platzgebühr:
Gastfahrer-Gebühr, Erwachsene,
10,-€ / Tag
Gastfahrer-Gebühr, Jugendliche (14 bis 18 Jahre) 5,-€ / Tag
Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr sind kostenfrei
Die Gebühr ist gegen Quittung zu entrichten.
Punkt 8
Schäden- und Schadenersatz
- siehe Club- und Streckenordnung