Club – Mitgliedsantrag
Punkt 1 Aufnahmefähigkeit
Selbständiges Clubmitglied kann werden, der mündig und volljährig ist.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr bedarf es der schriftlichen Zustimmung der Eltern.
Punkt 2 Vertrag
Eine Mitgliedschaft kommt nur dann zustande, wenn die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag anerkannt und bezahlt sind.
Punkt 3 Formen
Es gibt zwei Mitgliedsformen:
- Einzel- Mitgliedschaft
- Familien-Mitgliedschaft
Punkt 4
Aufnahmegebühr
Ist eine einmalige Gebühr für die zurückliegenden Investitionen und Leistungen bisheriger Club-Mitglieder. Sie ist ein gewisser Finanzausgleich für
bereits geleistete Arbeitsstunden.
Sie fließt in die Clubkasse als Rücklage für aktuelle und zukünftige Investitionen.
Sie beträgt bei:
- Jugendliche (14. - 18. Lebensjahr) 25,-€
- Erwachsene
50,-€
- Familien
65,-€
Punkt 5 Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag beträgt bei:
- Jugendliche (14. - 18. Lebensjahr) 25,-€
- Erwachsene
50,-€
- Familien
65,-€
Punkt 6 Arbeitsstunden
Um die Clubanlage inkl. Strecke, Instand zu halten, bedarf es jährlicher Arbeitsstunden.
Im Durchschnitte gehen wir von 30 Arbeitsstunden pro Jahr/Mitglied aus.
Als Ersatz kann auch finanzieller Ausgleich von 150,- € geleistet werden.
Pro Arbeitsstunde entspricht das 5,- €.